Unsere Leistungen
Soziale Beratung
Unsere Kunden und deren Bezugsperson beraten wir umfangreich bei Problemen und Fragen rund um die Pflege und deren Finanzierung.
Im Umgang mit Behörden und Kostenträgern bieten wir Rat und Unterstützung. Dies betrifft etwa die Bereiche Sozialhilfe, Pflegeversicherung und Krankenkasse.
Beratung und Unterstützung bei:
- der Beantragung des Schwerbehindertenausweises
- bei der Zuzahlungsbefreiung- oder Rundfunkgebührenbefreiung
- dem Antrag auf Leistungen durch die Pflegeversicherung
- dem Antrag zur Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkasse
- beantragen eines Pflegegrades
Alltagsmanagement
Vernetzte Dienstleistungen aus einer Hand
Häusliche integrierte Pflege bedeutet bei uns nicht nur ambulante Krankenpflege.
Im Alltag ergeben sich häufig Probleme, um die sich ein kranker oder pflegebedürftiger Mensch nicht mehr selbst kümmern kann. Oft ist eine Bezugsperson nicht erreichbar oder weit entfernt.
Deshalb stellen wir zur Krankenpflege und zu den Leistungen der Pflegekasse ein umfassendes ergänzendes Leistungsspektrum zur Verfügung.
- materielle Hilfestellen (z.B. Kleiderkammer, Tafel)
- Tagespflege
- Essen auf Rädern
- Hausnotrufsysteme
Die Vernetzung mit verlässlichen Kooperationspartnern aus der Region garantiert im Bedarfsfall eine rasche Lösung von Problemen.
Pflegerische Leistungen SGB XI und Krankenpflege SGB V Leistungen
Wir bieten Ihnen alle Leistungen der Grundpflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz an. Dazu gehört die Unterstützung in folgenden Bereichen:
Grundpflege
- Körperpflege duschen, baden, waschen
- an- und auskleiden
- frisieren
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
- Hauswirtschaftliche Leistungen
Medizinische Behandlungspflege liegt in der Anordnungsverantwortung des Haus- oder Facharztes und wird von diesem verordnet. Der Kostenträger ist in der Regel die zuständige Krankenkasse des Kunden. Eine Kostenübernahme der Krankenkasse hängt von bestimmten Voraussetzungen ab das heißt, die Krankenkasse muss die ärztliche verordneten Leistungen genehmigen.
Um einige Leistungen der Behandlungspflege zu nennen:
- Kompressionstherapie
- Wundverbände
- Blutzuckerkontrolle
- Injektionen s.c./ i.m.
- Medikamente richten und verabreichen
Verhinderungspflege
Ihre Pflegeperson möchte in den Urlaub, ist länger krankgeschrieben oder muss einfach neue Kraft tanken? Dann müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie in dieser Zeit unversorgt bleiben. wir bieten Ihnen die Pflegevertretung gern an.
Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege (vorausgesetzt Sie haben eine Pflegeperson).
Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI
Ermöglicht die Anwesenheit bei Kunden, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
- Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen
- Begleitung bei Unternehmungen wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
- regelmäßige Besuche mit individueller Beschäftigung
- Hauswirtschaftliche Leistungen
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37 b SGB V
Seit 2007 haben kranke und pflegebedürftige Menschen unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine spezialisierte, ambulante Palliativversorgung.
Wer eine nicht heilbare, fortschreitende oder weit fortgeschrittene Krankheit sowie eine geringe Lebenserwartung besitzt, kann einen Antrag dafür stellen. Ein Haus- oder Krankenhausarzt muss die Leistung verordnen, die Krankenkasse muss diese genehmigen. Diese Palliativpflege kann eine Einweisung ins Krankenhaus verhindern, wodurch ein friedliches Sterben in vertrautem, angenehmem Umfeld möglich wird.
Zu den Leistungen der SAPV zählen: Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr sowie die psychosoziale Unterstützung in enger Zusammenarbeit mit dem Palliativmediziner.
Wir arbeiten nach dem Modell der ganzheitlichen, rehabilitierenden Prozesspflege von Monika Krohwinkel